WICHTIGE HINWEISE!

Liebe Besucher der REINICKENDORF CLASSICS !
Wir freuen uns über den Besuch unserer Veranstaltungen und sind bemüht Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Wir bitten Sie daher die Hausordnungen unserer Spielstätten und die folgenden Bedingungen zu beachten. Sie dienen der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung mit dem Ziel, die Gefährdung oder Schädigung von Personen und Sachen zu verhindern und einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten.
Gültigkeit
Die Besucherinnen und Besucher der REINICKENDORF CLASSICS bestätigen mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte die Kenntnisnahme und Anerkennung der jeweiligen Hausordnungen und dieser zusätzliche Bedingungen als für sie verbindlich. Die Hausordnungen hängen in den Eingangsbereichen der Veranstaltungsstätten aus.

Hausrecht, Anweisungen des Personals und von Einsatzkräften

Dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin und deren Vertretern steht das alleinige Hausrecht zu.
Dieses wird teilweise von beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt
Folge zu leisten ist.
Eintritt
Der Eintritt zu einer Veranstaltung ist nur mit gültigem Veranstaltungsticket gestattet. Jeder Besucher ist verpflichtet, auf Verlangen sein Veranstaltungsticket dem Ordnungsdienst vorzuweisen.
Offensichtlich alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt.
Weiterverkauf von Tickets
Das Veranstaltungsbesuchsrecht steht nur dem Vertragspartner des Veranstalters zu. Auf einen
Dritten ist die Zugangsberechtigung nur übertragbar, wenn der Dritte keinen höheren Preis als
den auf der Karte ausgewiesenen Preis zahlt. Zulässig ist max. ein Nebenkostenaufschlag i.H.v.
20% z.B. für Porto- & Vermittlungskosten. Die Übertragung setzt voraus, dass der Dritte alle Vertragspflichten – insbesondere das Weiterverkaufsverbot – übernimmt.
Mitgebrachte Speisen und Getränke
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen gelten
für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern.
Verbotene Gegenstände
• Waffen jeder Art;
• Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschosse eingesetzt werden können;
• Laptops/Notebooks, iPads/Tablets, Stative und sog. “Selfie-Stangen”;
• Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht
entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
• Glasflaschen/-behälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;
• pyrotechnisches Material/Erzeugnisse wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchbomben, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen etc.;
• Feuergefährliche Gegenstände, Stangen, Stöcke (ausgenommen für Gehbehinderte unter Vorlage eines Behindertenausweises) etc.;
• Mechanisch, elektrisch oder andersartig (z.B. pneumatisch) betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon, Gasdruckfanfaren, sog. „Vuvuzelas“);
• Kleidung, Embleme, Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die z.B. zur rassistischen, fremdenfeindlichen, rechts- oder linksradikalen, nationalsozialistischen oder politischen Meinungskundgebung oder als Propagandamaterial dienen oder deren Zeigen in der Öffentlichkeit verboten ist;
• Laserpointer, Trillerpfeifen,
• Tiere jeglicher Art, ausgenommen sind Blindenführhunde
Koffer, Taschen, Garderobe Reisekoffer, große Taschen und Rucksäcke ab einer Größe von 30x30x15cm dürfen nicht in die Veranstaltungsstätten mitgebracht werden. Die Abgabe von Mänteln, Jacken usw. an der Garderobe ist vorgeschrieben, um Brandlasten im Zuschauerraum zu minimieren. Bei den Konzerten
im Ernst-Reuter-Saal ist die Abgabe eines Kleidungsstücks grundsätzlich kostenfrei. Unabhängig davon behält sich der Veranstalter das Recht vor, Rucksäcke und Taschen einzelner oder aller Gäste durch geschultes Service-Personal in Anwesenheit des Gastes zu kontrollieren. Rollatoren dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mit in den Saal genommen werden und müssen an der Garderobe abgegeben werden.
Ausschluss
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann wenn eine Straftat begangen oder grob gegen die Hausordnung oder diese Bedingungen verstoßen wird, ist der Inhaber des Hausrechts berechtigt, den Besucher oder die Besucherin von der Veranstaltung auszuschließen. Macht er von diesem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert das Veranstaltungsticket seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.
Sachschäden und Fundsachen
Entstandene Sachschäden sind unverzüglich dem Ordnungsdienst anzuzeigen. Gefundene Gegenstände sind beim Ordnungsdienst abzugeben.
Bild-, Video- und Tonaufnahmen
Im Ernst-Reuter-Saal und im Fontane-Haus ist die Anfertigung von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen untersagt. Werden dennoch Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen angefertigt, sind sie verpflichtet, diese unverzüglich und unwiderruflich zu löschen. Zudem ist der Veranstalter berechtigt, Ihnen die weitere Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen und Sie des Geländes zu verweisen. Etwaige Ansprüche stehen Ihnen gegenüber dem Veranstalter in diesem Falle nicht zu. Mobilfunkgeräte, Tablets und ähnliche Geräte mit Aufnahmefunktion dürfen mitgeführt werden,
die Anfertigung von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen ist jedoch untersagt. Jegliche Auswertung, insbes. die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung (z.B. im Internet, über soziale Medien etc.) mithilfe von Mobilfunkgeräten, Tablets und ähnlichen Geräten ist untersagt. Sonstige Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Sie müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden Bei Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum
Ende der Veranstaltung einzubehalten. Der Veranstalter ist berechtigt, selbst und/oder über Dritte im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen jeglicher Art und Weise (z.B. Rundfunk-/ Fernseh-/Streaming-Aufnahmen etc.), insbesondere auch solche, die Sie erkennbar und einzeln darstellen, herzustellen und diese zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt selbst und/oder über Dritte in jeder Form auszuwerten, insbesondere (aber nicht abschließend) die Aufnahmen selbst und/oder über Dritte zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden etc..

Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß und beste Unterhaltung!