Saalplan

 

 

 

Anfahrt

So finden Sie den Ernst-Reuter-Saal:

Ernst-Reuter-Saal im Rathaus Reinickendorf
Eichborndamm 213
13437 Berlin
Tel.: +49 (30) 90294 2222 (Pförtner im Rathaus)

BVG Verbindungen:
U 8 Rathaus Reinickendorf
Bus 221,322,325,X33

Geschichte des Hauses

Der Ernst Reuter Saal wurde 1957 erbaut und liegt in einem der Seitenflügel des Rathauses. Als Konzertsaal konzipiert zeigt er sich auch heute noch im Stil der 50er Jahre. Mit der festlichen Eröffnung des Ernst-Reuter-Saals am 12. Januar 1957 erhielt der Berliner Norden eine zentrale Stätte für kulturelle, gesellige und politische Veranstaltungen, die nach den Worten des damaligen Regierenden Bürgermeisters Otto Suhr eine „Stadtkrone“ als Anziehungs- und Mittelpunkt für seine Bürger bedeutet.
Seit seiner Eröffnung gastierten zahlreiche renommierte Orchester und Solokünstler aus der ganzen Welt im Ernst-Reuter-Saal, so zum Beispiel die Berliner Philharmoniker, Bill Ramsey und die Rolf von Nordneskjöld Band, Dariusz Mikulski, die Große Philharmonie Polen, Jocelyn B. Smith, Max Raabe und das Palast Orchester, Giora Feidman, Chris Barber, Rufus Beck u.v.m.

Informationen für Veranstalter

Bei seiner Eröffnung im Jahre 1957 galt der Ernst-Reuter-Saal als einer der Säle mit der besten Akustik in Deutschland. Die architektonische Gestaltung und die in allen Bauphasen durchgeführten elektro-akustische Messungen, an denen Orchester, namhafte Sänger und Schauspieler jener Zeit mitwirkten, stellten dies seinerzeit sicher und das Ergebnis kann sich auch heute noch sehen und hören lassen. Bis zu 725 Personen können auf einer Gesamtfläche von über 400 qm die zahlreichen und vielfältigen Veranstaltungen verfolgen.

Sollte Ihrerseits Interesse an einer Nutzung des Ernst-Reuter-Saales bestehen, so kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Beratung.

spielstaetten@reinickendorf.berlin.de

Präsentation Ernst-Reuter-Saal

Informationen für Besucher

Liebe Besucher der REINICKENDORF CLASSICS!
Wir freuen uns über den Besuch unserer Veranstaltungen und sind bemüht Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Wir bitten Sie daher die Hausordnungen unserer Spielstätten und die folgenden Bedingungen zu beachten. Sie dienen der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung  mit dem Ziel, die Gefährdung oder Schädigung von Personen und Sachen zu verhindern und einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten.

Unsere Spielstätten können Barrierefrei besucht werden. Es gibt ausgewiesene Plätze für Rollstuhlfahrer und Begleitung.

Gültigkeit
Die Besucherinnen und Besucher der REINICKENDORF CLASSICS bestätigen mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte die Kenntnisnahme und Anerkennung der jeweiligen Hausordnungen und dieser zusätzliche Bedingungen als für sie verbindlich. Die Hausordnungen hängen in den Eingangsbereichen der Veranstaltungsstätten aus.

Hausrecht, Anweisungen des Personals und von Einsatzkräften
Dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin und deren Vertretern steht das alleinige Hausrecht zu. Dieses wird teilweise von beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.

Eintritt
Der Eintritt zu einer Veranstaltung ist nur mit gültigem Veranstaltungsticket gestattet. Jeder Besucher ist verpflichtet, auf Verlangen sein Veranstaltungsticket dem Ordnungsdienst vorzuweisen. Offensichtlich alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt.

Mitgebrachte Speisen und Getränke
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern.

Verbotene Gegenstände

  • Waffen jeder Art;
  • Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschosse eingesetzt werden können;
  • Laptops/Notebooks, iPads/Tablets, Stative und sog. “Selfie-Stangen”;
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
  • Glasflaschen/-behälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;•    pyrotechnisches Material/Erzeugnisse wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchbomben, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen etc.;
  • Feuergefährliche Gegenstände, Stangen, Stöcke (ausgenommen für Gehbehinderte unter Vorlage eines Behindertenausweises) etc.;
  • Mechanisch, elektrisch oder andersartig (z.B. pneumatisch) betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon, Gasdruckfanfaren, sog. „Vuvuzelas“);
  • Kleidung, Embleme, Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die z.B. zur rassistischen, fremdenfeindlichen, rechts- oder linksradikalen, nationalsozialistischen oder politischen Meinungskundgebung oder als Propagandamaterial dienen oder deren Zeigen in der Öffentlichkeit verboten ist;
  • Laserpointer, Trillerpfeifen,
  • Tiere jeglicher Art, ausgenommen sind Blindenführhunde

Koffer, Taschen, Garderobe
Reisekoffer, große Taschen und Rucksäcke dürfen nicht in die Veranstaltungsstätten mitgebracht werden. Die Mitnahme von Garderobe und Gepäck in den Zuschauerraum ist nicht gestattet. Bitte geben Sie daher Mäntel, Jacken sowie Rucksäcke, Gepäck und Taschen ab einer Größe von 30x30x15 cm an der Garderobe ab (Abgabegebühr 1,- pro Abgabestück). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Rucksäcke und Taschen einzelner oder aller Gäste durch geschultes Service-Personal in Anwesenheit des Gastes zu kontrollieren.

Ausschluss
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann wenn eine Straftat begangen oder grob gegen die Hausordnung oder diese Bedingungen verstoßen wird, ist der Inhaber des Hausrechts berechtigt, den Besucher oder die Besucherin von der Veranstaltung auszuschließen. Macht er von diesem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert das Veranstaltungsticket seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.

Sachschäden und Fundsachen
Entstandene Sachschäden sind unverzüglich dem Ordnungsdienst anzuzeigen. Gefundene Gegenstände sind beim Ordnungsdienst abzugeben.

Bild-, Video- und Tonaufnahmen durch Besucher
Die Aufnahme von Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen von Veranstaltungen ist ohne Genehmigung des Veranstalters ausnahmslos verboten. Professionelle Video-/Fotokameras und Tonaufzeichnungsgeräte dürfen ohne Genehmigung des Veranstalters nicht in die Veranstaltungsstätten mitgebracht werden. Die Einhaltung dieser Regelung wird vom Ordnungsdienst überwacht. Ein Verstoß kann zum Verweis von der Veranstaltung durch den Ordnungsdienst führen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß und beste Unterhaltung!